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DJ Oli
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Olaf Nitztke nachfolgend DJ Oli genannt.

Vertragspartner

Nachstehend Allgemeine Geschäftsbedingungen gilt für das Vertragsverhältnis zwischen DJ Oli und den Vertragspartner (Kunden).

Vertrag

Vertrag zwischen DJ Oli und dem Kunden entsteht durch:
- Annahme eines schriftlichen Vertrages

Auftraggeber

  • Der Zufahrtsweg ist frei zu halten zum Veranstaltungsort vom Auftraggeber.
  • Der Platzbedarf für das Equipment von 5x2 m wird vom Auftraggeber sicher gestellt.
  • Es werden zwei von einander getrennten Stromkreise mit mind. 16 A Absicherung zur Verfügung gestellt.
  • Der Auftrittsort muss mind. 2 1/2 h vor Veranstaltungsbeginn zum Aufbau der PA, Lichtnalge und zum Soundcheck zugänglich sein.
  • Bei Beginn des Aufbaus muss eine mit den Stromanschlüssen im Veranstaltungsraum vertraute Person anwesend sein.
  • Der Abbau der PA erfolgt nach der Veranstaltung (Zeitdauer ca. 2 h oder am Folgetag wenn vereinbart.
  • Sollte die Veranstaltung im Freien stattfinden, hat der Veranstalter für ein witterungsfesten Unterstand (z.B. trocken) zu sorgen, wo die Technik des DJ untergebracht ist.

 

Änderungen

  • Sollte es zu Zeitlichen, Räumlichen oder Vertragsinhaltliche Änderungen kommen, so hat der Veranstalter bis spätestens 24 Stunden vor Feierbeginn, dem DJ Oli davon zu Unterrichten.

Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung

Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich innerhalb 4 Wochen vor Beginn der Feier durch:

  • Schriftlicher Form (E-Mail oder Postweg (mit Bestätigung)

Ansonsten werden folgende Kosten berechnet (da Termin extra für Vertragspartner reserviert ist).
Rücktritt bis:

  • 3 Wochen vor der Veranstaltung: 25 % der vereinbarten Gage Rücktritt
  • 2 Wochen vor der Veranstaltung 50 % der vereinbarten Gage Rücktritt
  • 1 Woche vor der Veranstaltung 75% der vereinbarten Gage Rücktritt
  • 2 Tage vorher 100 % der vereinbarten Gage

Ausnahmen:
Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.

Ein Rücktritt seitens DJ Oli ist möglich durch:

  • technisch bedingte Ausfälle
  • andere wichtige Gründe
  • Krankheit
  • Unfall

Die Leistungspflicht des Auftragnehmers hebt sich in diesem Fall gegen die

Vergütungspflicht des Auftraggebers auf.
Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so Frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich zu erfolgen.

Haftung

  • Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für den Erfolg der Darbietung bei dem Publikum des Auftraggebers.
  • Die Gestaltung des Musikprogramms, Moderation und Durchführung erfolgt mit vorheriger Absprache, danach durch den Discjockey.
  • Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch DJ Oli verursacht worden ist.
  • Für Schäden an Equipment und Musikdatenträger von DJ Oli, die während einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter.

Sofern DJ Oli durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und Äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen ect.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

Zahlung

Die Gage wird in Rechnung gestellt durch den DJ. Die bezahlte Gage wird vom DJ selber versteuert. Die Gage ist auschließlich dazu da, um meine persönlichen Unkosten zu decken. Verpflegung (Verköstigung) wird vom Veranstalter im angemessenen Rahmen zur Verfügung gestellt. Sollte eine Übernachtung notwendig werden (ab 150 km), übernimmt der Veranstalter die Kosten. Bei überschreiten des vereinbarten Zeitrahmens, fallen für jede weitere angefangene Stunde des Auftritts (siehe Zeitdauer des Vertrages) 50,- € an, wenn nicht anders vereinbart (z.B. OpenEnd).
OpenEnd-Veranstaltungen enden um 4:00 Uhr.

Alle weiteren Kosten der Veranstaltung trägt der Veranstalter.

Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an DJ Oli direkt vorzunehmen, folgende Zahlungsarten werden Akzeptiert:

  1. Barzahlung (Vorkasse) vor einer Veranstaltung.
  2. Nur nach Absprache! Überweisung auf ein von DJ Oli genanntes Konto unmittelbar nach Rechnungseingang, spätestens jedoch 8 Tage nach Rechnungseingang (Euro).

Schecks, Kreditkarten oder Ähnliches werden nicht akzeptiert.

GEMA-Gebühren??

Hochzeits- und Geburtstagspartys sowie Firmenfeiern, die im rein privaten Umfeld stattfinden, und bei denen kein Eintrittspreis verlangt wird, sind nicht GEMA pflichtig. Alle anfälligen Gebühren für die GEMA werden vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt.

Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich eventuell anfallende Vergnügungssteuern, und/oder, GEMA-Gebühren (auch für die eingesetzten und überspielten oder digitalen Tonträger) in voller Höhe zu übernehmen.

Schlussbestimmungen

  • Der Auftraggeber erklärt sich durch Unterzeichnung des Vertrages zusätzlich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer den Namen des Auftraggebers für seine Referenzen verwendet.
  • Dem DJ ist es erlaubt Digitalfotos auf der Veranstaltung anzufertigen und sie zu Werbezwecke auf seiner Homepage zu verwenden. Sollte dies nicht gewünscht werden, dann teilt der Veranstalter dies dem DJ mit.
  • Durch Unterschrift des Vertrages, werden die AGB's des DJ Oli ohne gesonderte Unterschrift anerkannt.
  • Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen des Vertragstextes bedürfen der Schriftform und der Abzeichnung durch den Auftragnehmer.
  • Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig.
  • Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsungültig sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
  • Gerichtsstand ist für beide Parteien Lehrte.
  • Der Vertrag tritt am Tag der Unterzeichnung in Kraft.
  • Da ich unter der Kleinunternehmer-Regelung (19 Abs. 1-d. Umsatzsteuerg.) falle, darf ich auf der Rechnung keine MwSt ausweisen!

Stand: 04.02.2014

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